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Zulässige Markierungen von Verpackungsholz gemäß ISPM 15 im Land Brandenburg

Allgemeine Grundsätze für das Aufbringen der Markierung:
Erforderliche Inhalte sind nur wie in den Beispielen 1 bis 4 entsprechend § 13 q Absatz 2 der Pflanzenbeschauverordnung anzugeben.
Die Größe, Schriftart und Platzierung der Markierung...

Antrag für die phytosanitäre Importkontrolle von Verpackungsholz

Die phytosanitäre Importkontrolle von Verpackungsholz wird über die Internet-Plattform PGZ-online beantragt.

Phytosanitäre Kontrollen von Verpackungsholz aus China und Weißrussland

Ab 1. Oktober 2018 werden die phytosanitäre Kontrollen von Verpackungsholz aus China und Weißrussland nochmals intensiviert und die Kontrollmaßnahmen auf andere Erzeugnisse ausgeweitet.

Schaderreger im Verpackungsholz

Verpackungsmaterialien aus Holz, neu oder bereits in Gebrauch, die beim Transport von Waren aller Art eingesetzt werden, können gefährliche Schadorganismen übertragen. Diese Schadorganismen sind in der Lage unsere Wälder empfindlich zu schädigen.

Verpackungsholz aus Portugal - Verhinderung der Ausbreitung des Kiefernholznematoden

Die Verhinderung der weiteren Verbreitung des Kiefernholznematoden (Bursaphelenchus xylophilus) innerhalb der Europäischen Union wird durch den Durchführungsbeschluss 2012/535/EU neu geregelt.

Schutzmaßnahmen gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Anoplophora glabripennis

Für das innergemeinschaftliche Verbringen von Holzverpackungsmaterial aus Befallsgebieten von Anoplophora glabripennis wurden neue Vorschriften erlassen.

Einfuhr von Verpackungsholz als Ware

Seit dem 01.10.2014 ist Verpackungsholz als Ware nur noch einfuhrfähig, wenn es entsprechend dem ISPM 15 behandelt und gekennzeichnet wurde.
Erfüllt die Einfuhrsendung diese Anforderungen nicht, wird diese durch den Pflanzenschutzdienst...

Phytosanitäre Anforderungen für Verpackungsholz mit Ursprung in Drittländern

Verpackungsholz mit Ursprung in Nicht-EU-Ländern (außer der Schweiz und Liechtenstein) muss bei der Einfuhr gemäß § 5 der Pflanzenbeschauverordnung die in Anhang IV Teil A Kapitel I Nummer 2 der Richtlinie 2000/29/EG genannten Anforderungen...

Export von Verpackungsmaterial aus Holz in Drittländer

Mit Verpackungsmaterialien aus Holz, neu oder gebraucht, die beim Transport von Waren aller Art eingesetzt werden, können gefährliche Schadorganismen eingeschleppt und verbreitet werden. Um dieses Risiko zu reduzieren, gelten für den Export in...

Mitteilungspflicht für Importeure von Holzverpackungsmaterial aus Drittländern

Entsprechend § 7b der Pflanzenbeschauverordnung besteht eine Mitteilungspflicht für Importeure von Verpackungen aus Rohholz, die unter die Warengruppen der "Risikowarenliste" fallen.