Genehmigung § 12 PflSchG (Online-Antrag)

zur Anwendung von Pflanzenschutzmittel auf Nichtkulturland

Luftfahrzeuge (§ 18 PflSchG)

Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen ist verboten. Ausnahmen können durch die zuständige Behörde erteilt werden.