Schaderreger im Verpackungsholz
Bockkäfer an einer Verpackungsholzsendung aus China (Quelle: LELF Brandenburg)
Puppenwiege von Anoplophora sp. an einer Verpackungsholzsendung aus China (Quelle: LELF Brandenburg)
Bursaphelenchus xylophilus im Harzkanal von Pinus densiflora (Quelle: EPPO)
- Verpackungsmaterialien aus Holz, neu oder bereits in Gebrauch, die beim Transport von Waren aller Art eingesetzt werden, können gefährliche Schadorganismen übertragen. Diese Schadorganismen sind in der Lage unsere Wälder empfindlich zu schädigen. Sowohl Nadel- als auch Laubwälder wären bei einer Einschleppung betroffen.
- Vor allem Holzverpackungen aus Ostasien und Nordamerika können mit diesen gefährlichen Schadorganismen befallen sein. Deshalb werden an Verpackungsmaterialien eine Reihe von phytosanitären Anforderungen gestellt.
Verpackungen aus Nadelholz
- können mit dem Erreger der Kiefernwelke, dem Kiefernholznematoden (Bursaphelenchus xylophilus) befallen sein. Der Kiefernholznematode ist in der Lage innerhalb kurzer Zeit, ganze Wälder, vor allem Pinus sp., zum Absterben zu bringen. Bursaphelenchus xylophilus selbst besitzt nicht die Fähigkeit, von befallenen auf gesunde Bäume zu wechseln: Monochamus sp. (Bockkäfer) Arten sind als Vektoren notwendig. Dabei kann das Holz schon mit Bockkäfern, die noch schlüpfen, befallen sein. Oder hier heimische Bockkäfer nehmen den Nematoden auf und übertragen ihn auf andere Nadelgehölze bzw. -holz.
Verpackungen aus Laubholz
- können vom Asiatischen Laubholzbockkäfer (Anoplophora glabripennis) befallen sein. A. glabripennis befällt nahezu alle Laubgehölze. Besonders aber sind in Europa Ahorn- und auch Pappel-Arten gefährdet. Der Käfer verbreitet sich selbst durch aktive Flugtätigkeit.
Bohrlöcher > 3 mm deuten an Nadelgehölzen oder an Nadelholz auf einen Befall mit Monochamus sp. hin. An Laubholz oder an Laubbäumen sind Bohrlöcher > 3 mm ein Indiz für einen Befall mit A. glabripennis.
Beim Auftreten oder beim Verdacht des Auftretens dieser gefährlichen Schadorganismen ist der zuständige Pflanzenschutzdienst zu informieren.