Einfuhr von Verpackungsholz als Ware

Seit dem 01.10.2014 ist Verpackungsholz als Ware nur noch einfuhrfähig, wenn es entsprechend dem ISPM 15 behandelt und gekennzeichnet wurde.

Erfüllt die Einfuhrsendung diese Anforderungen nicht, wird diese durch den Pflanzenschutzdienst Brandenburg zurückgewiesen!

Um dem zu begegnen muss die Behandlung und Kennzeichnung nachgeholt werden, um  die gesetzlichen Anforderungen zur Einfuhr zu erfüllen.

Verfahrensweise: 

Anfrage beim zuständigen Pflanzenschutzdienst am Bestimmungsort, ob die Einfuhrkontrolle übernommen wird, anschließend ist beim Zoll der Zollverschluss zum Bestimmungsort zu veranlassen.

Die Entscheidung über Art und Weise der Einfuhr trifft der am Bestimmungsort zuständige Pflanzenschutzdienst!

Unter folgendem Link können Sie die Liste der zugelassenen Behandler in Deutschland abrufen.

Weitergehende Informationen finden Sie auf den:

Internetseiten der Pflanzengesundheitskontrolle Brandenburg

Internetseiten des Julius Kühn-Institutes

 

Rückfragen unter 033201/4588200

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