Dauergrünland

Die Bestimmungen zum Erhalt von Dauergrünland (DGL) sind in der aktuellen Förderperiode der GAP ein wesentlicher Bestandteil der Vorschriften zur Konditionalität und in den Regelungen zu GLÖZ 1 , GLÖZ 2 und GLÖZ 9 enthalten. Die Umwandlung von Dauergrünland in andere Nutzungen bzw. das Pflügen von Dauergrünland zur Grünlanderneuerung ist grundsätzlich genehmigungspflichtig mit wenigen Ausnahmen.

 

Die Anträge auf Genehmigung sind schriftlich beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung unter der nachfolgend aufgeführten Adresse einzureichen:

 

Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung

Referat L2 – Ackerbau, Grünland; Gutshof 7; 14641 Paulinenaue

 

Kontakt

LELF – Referat L2 – Ackerbau, Grünland

Frau Belkner

Fachgebiet1 AUKM, Prüfwesen

Gutshof 7

14641 Paulinenaue


E-Mail: Dauergruenland@LELF.Brandenburg.de

 

Bitte wählen Sie den Themenbereich, zu dem Sie einen Ansprechpartner suchen:

Umwandlung von Dauergrünland: Frau Schwichtenberg– Telefon: +49 33237 808 111

Erneuerung von Dauergrünland: Frau Thonack– Telefon: +49 33237 808 104

Dauergrünlandrückumwandlungsverfahren: Herr Dr. Junghans– Telefon: +49 033237 808102



Antragsformular, Erläuterungen und Hinweise zum Antragsverfahren sowie weitere einzureichende Unterlagen finden Sie in der nachfolgenden Zusammenstellung.


LELF – Referat L2 – Ackerbau, Grünland
Frau Belkner
Fachgebiet1 AUKM, Prüfwesen
Gutshof 7
14641 Paulinenaue