Pflanzenschutzgeräteprüfung von Granulatstreugeräten
Granulatstreugeräte für PSM müssen beim ersten Einsatz im Jahr 2021 amtlich geprüft sein und eine gültige Prüfplakette besitzen. Das gilt für Geräte für Flächenbehandlungen (Schneckenbekämpfung) sowie für Spezialgeräte (z.B. im Kartoffelbau). Ausgenommen von der Prüfpflicht sind lediglich hand- und schultergetragene Kleingeräte. Alle amtlich anerkannten Kontrollstellen in Thüringen führen die Geräteprüfung von Granulatstreugeräten durch. Eine rechtzeitige Terminabsprache vermeidet unnötige Wartezeiten.
Weitere Informationen bietet das beigefügte Dokument.