Rechtsgrundlagen

Der Rechtsbereich Pflanzenschutz basiert auf vielen verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen. Insbesondere das Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) setzt in Deutschland das geltende EU-Recht um.

Zugang zum jeweiligen Wortlaut der rechtlichen Regelungen für Deutschland und die EU ermöglicht das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft  (BMEL). Landesrechtliche Regelungen können auf den Seiten des Thüringer Ministeriums  eingesehen werden. Zusätzliche Bestimmungen aus dem Bereich Pflanzengesundheit sind ferner beim Julius Kühn-Institut  (JKI) recherchierbar.

Wichtige gesetzliche Bestimmungen für Händler von Pflanzenschutzmitteln werden in kompakter Form zudem auf der Website des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlicht:

Zur Website des BVL für Händler von PSM

Hier können die entsprechenden Formulare für Anträge und Anzeigen in Thüringen abgerufen werden:  Anträge und Anzeigen nach Pflanzenschutzrecht 

Integrierter Pflanzenschutz

Die Produktion von pflanzlichen Erzeugnissen nach den Grundsätzen des integrierten Pflanzenschutzes (IPS) ist ein bedeutendes Instrument, um gesundes vermarktungsfähiges Erntegut zu produzieren, ohne den Naturhaushalt dabei unnötig zu belasten. Das Pflanzenschutzgesetz verpflichtet uns zur Einhaltung der „Guten fachlichen Praxis“ und damit zur Umsetzung des IPS. Nachfolgend finden Sie die Broschüre „Die allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes“, in der Verfahren und Methoden des IPS nachgelesen werden können. Unter der Broschüre befindet sich ein Fragebogen, mit Hilfe dessen sich jeder selbst überprüfen kann, inwieweit man bereits nach den Grundsätzen des IPS arbeitet. Wir empfehlen die Umsetzung des IPS ernst zu nehmen, da die Einhaltung dessen zukünftig Voraussetzung für die Auszahlung von EU-Geldern werden könnte.

Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung

Die Änderungen der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung sind am 08. September 2021 in Kraft getreten. Es gibt keine Übergangsregelungen. 

Viele Thüringer Flächen sind Schutzgebieten zugeordnet. Landwirte sollten sich deshalb genau über eine Betroffenheit informieren. Hierfür kann das kostenlose Internetportal Geoproxy Thüringen verwendet werden. Der Pflanzenschutzdienst empfiehlt, über die gesetzlich geforderten Aufzeichnungspflichten hinaus, weitere Aufzeichnungen zum Einsatz von PSM in den o. g. zulässigen Fällen zu führen, um bei einer Kontrolle die Rechtmäßigkeit der Anwendung nachweisen zu können.

Aktuelle Informationen

Fortbildung „Pflanzenschutz im Obstbau“

Am 27.02.2025 findet im Lehr- und Versuchszentrum Gartenbau in Erfurt eine Weiterbildungsveranstaltung "Pflanzenschutz im Obstbau" statt.

Termine von Sachkunde-Lehrgängen u. Prüfungen

In Thüringen werden Lehrgänge mit gezielter Prüfungsvorbereitung getrennt für Abgeber/Händler und Anwender/Berater von...

Termine von Fortbildungsveranstaltungen

Die Teilnahme an einer amtlichen bzw. amtlich anerkannten Fort- oder Weiterbildung ist für sachkundige Personen Pflicht um die...

Ausnahmegenehmigung nach § 4 (2) PflSchAnwV

Gem. § 4 Abs. 2 PflSchAnwVO können Ausnahmegenehmigungen für den Einsatz von Herbiziden, bestimmten Insektiziden und Rodentiziden...

Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen

Nichtamtliche Fortbildungsveranstaltungen zur Pflanzenschutzsachkunde, die in Thüringen durchgeführt werden, müssen grundsätzlich vom...

Maximilian Skor

TLLLR
Ref. Pflanzenschutz u. Saatgut
99090 Erfurt
Kühnhäuser Straße 101
Tel.: 0361 574198123
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