Anzeige des Versuchsbeginns

Der § 20 des Pflanzenschutzgesetzes trifft Regelungen zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln für Versuchszwecke. Es besteht für die Einfuhr, das Inverkehrbringen und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu Forschungs- und Entwicklungszwecken Genehmigungspflicht. Eine Genehmigung kann das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf Antrag erteilen. Werden Versuche durch den Hersteller selbst durchgeführt, ist dieser nach § 20 Abs. 3 PflSchG von der Genehmigungspflicht ausgenommen. Es besteht in diesem Falle aber Anzeigepflicht der Versuche beim BVL.

Der Beginn der Versuchsdurchführung muss zusätzlich dazu vor Durchführung der ersten Pflanzenschutzmaßnahme den jeweils zuständigen Landesbehörden angezeigt werden (§ 20 Absatz 1 Satz 5 PflSchG). In Thüringen erfolgt die Anzeige unter folgenden Kontaktdaten:

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Referat 23 Pflanzenschutz und Saatgut
Kühnhäuser Straße 101, 99090 Erfurt
Fax: 0361/574198-140   E-Mail: pflanzenschutz@tlllr.thueringen.de

Die Anzeige kann per Post, E-Mail oder Fax erfolgen. Weitere Informationen, sowie Formulare zum Genehmigungs- und Anzeigeverfahren finden sich auf den Seiten des BVL.

Für die Versuchsdurchführung ist eventuell zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung nach § 3 Nr. 1 Bienenschutzverordnung (BienSchV) notwendig. Diese muss vor Versuchsbeginn eingeholt werden. Ob eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist sowie weitere Hinweise zum Antragsverfahren können dem Informationsblatt entnommen werden.

Anzeigepflichten für Dienstleister, Berater und Händler

Wer Pflanzenschutzmittel für andere in Dienstleistung ausbringt, wer eine Beratung zur Anwendung von PSM durchführt und wer mit PSM handelt, hat dies dem (Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum) TLLLR, Referat 23, mit dem entsprechenden Formblatt mitzuteilen. Bei vorliegenden Voraussetzungen erfolgt eine Aufnahme in das Landesregister mit entsprechender Bestätigung. Diese Bestätigung ist vom Antragssteller für Kontrollzwecke aufzubewahren.

Jede gemeldete Person muss einen gültigen Pflanzenschutz-Sachkundenachweis besitzen. Die jeweiligen Anzeigeformulare enthalten weitere Hinweise. Die Anzeigen müssen vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Neben der Erstanzeige sind auch Änderungen (Personenkreis, Betriebsangaben) und die Beendigung der Tätigkeit unverzüglich mitzuteilen. Eine nicht oder nicht rechtzeitig erfolgte Registrierung ist bußgeldbewehrt. Es erfolgen systematische und anlassbezogenen Kontrollen.

Ihre Anzeige richten Sie bitte an pflanzenschutz@tlllr.thueringen.de

 

Anzeige des Handels mit Pflanzenschutzmitteln

Die Anzeige des Handels mit Pflanzenschutzmitteln ist verpflichtend und muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Neben der Erstanzeige sind auch Änderungen (Personenkreis, Betriebsangaben) und die Beendigung der Tätigkeit unverzüglich für jede Verkaufsstelle/ Filiale mitzuteilen. Ihre Anzeige für den Handel in Thüringen richten Sie bitte an pflanzenschutz@tlllr.thueringen.de

Jede verkaufende/abgebende Person muss einen gültigen Pflanzenschutz-Sachkundenachweis für die Abgabe besitzen. Eine nicht oder nicht rechtzeitig erfolgte Registrierung ist bußgeldbewehrt. Es erfolgen systematische und anlassbezogenen Kontrollen.

Weitere Informationen zum Handel:

  • Händler erhalten auf Wunsch vom Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum einen kostenlosen E-Mail-Newsletter zur aktuellen Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln für nicht berufliche Anwender zur Anwendung im Haus- und Kleingarten (HuK). Auch aktuelle Fachinformationen und Hinweise für Abgeber werden darin publiziert.

                Um den Newsletter zu erhalten, senden Sie bitte Ihre Anfrage per E-Mail an pflanzenschutz@tlllr.thueringen.de

  • Die Webseiten des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) liefern wichtige gesetzliche Regelungen für Händler von Pflanzenschutzmitteln (PSM) in kompakter Form.

                   Zur Website des BVL für Händler von PSM

  • Allgemeine Hinweise zum Verkauf von Pflanzenschutzmitteln bietet außerdem nachstehendes Faltblatt.

Christina Schönheit

TLLLR
Ref. Pflanzenschutz u. Saatgut
99090 Erfurt
Kühnhäuser Straße 101
Tel.: 0361-574198142
Fax: 0361-574198140