Anzeigepflichten für Dienstleister, Berater und Händler
Wer Pflanzenschutzmittel für andere in Dienstleistung ausbringt, wer eine Beratung zur Anwendung von PSM durchführt und wer mit PSM handelt, hat dies dem (Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum) TLLLR, Referat 23, mit dem entsprechenden Formblatt mitzuteilen. Bei vorliegenden Voraussetzungen erfolgt eine Aufnahme in das Landesregister mit entsprechender Bestätigung. Diese Bestätigung ist vom Antragssteller für Kontrollzwecke aufzubewahren.
Jede gemeldete Person muss einen gültigen Pflanzenschutz-Sachkundenachweis besitzen. Die jeweiligen Anzeigeformulare enthalten weitere Hinweise. Die Anzeigen müssen vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Neben der Erstanzeige sind auch Änderungen (Personenkreis, Betriebsangaben) und die Beendigung der Tätigkeit unverzüglich mitzuteilen. Eine nicht oder nicht rechtzeitig erfolgte Registrierung ist bußgeldbewehrt. Es erfolgen systematische und anlassbezogenen Kontrollen.
Ihre Anzeige richten Sie bitte an pflanzenschutz@tlllr.thueringen.de