Anzeige des Handels mit Pflanzenschutzmitteln
Die Anzeige des Handels mit Pflanzenschutzmitteln ist verpflichtend und muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Neben der Erstanzeige sind auch Änderungen (Personenkreis, Betriebsangaben) und die Beendigung der Tätigkeit unverzüglich für jede Verkaufsstelle/ Filiale mitzuteilen. Ihre Anzeige für den Handel in Thüringen richten Sie bitte an pflanzenschutz@tlllr.thueringen.de
Jede verkaufende/abgebende Person muss einen gültigen Pflanzenschutz-Sachkundenachweis für die Abgabe besitzen. Eine nicht oder nicht rechtzeitig erfolgte Registrierung ist bußgeldbewehrt. Es erfolgen systematische und anlassbezogenen Kontrollen.
Weitere Informationen zum Handel:
- Händler erhalten auf Wunsch vom Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum einen kostenlosen E-Mail-Newsletter zur aktuellen Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln für nicht berufliche Anwender zur Anwendung im Haus- und Kleingarten (HuK). Auch aktuelle Fachinformationen und Hinweise für Abgeber werden darin publiziert.
Um den Newsletter zu erhalten, senden Sie bitte Ihre Anfrage per E-Mail an pflanzenschutz@tlllr.thueringen.de
- Die Webseiten des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) liefern wichtige gesetzliche Regelungen für Händler von Pflanzenschutzmitteln (PSM) in kompakter Form.
Zur Website des BVL für Händler von PSM
- Allgemeine Hinweise zum Verkauf von Pflanzenschutzmitteln bietet außerdem nachstehendes Faltblatt.