Anzeige des Versuchsbeginns

Der § 20 des Pflanzenschutzgesetzes trifft Regelungen zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln für Versuchszwecke. Es besteht für die Einfuhr, das Inverkehrbringen und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu Forschungs- und Entwicklungszwecken Genehmigungspflicht. Eine Genehmigung kann das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf Antrag erteilen. Werden Versuche durch den Hersteller selbst durchgeführt, ist dieser nach § 20 Abs. 3 PflSchG von der Genehmigungspflicht ausgenommen. Es besteht in diesem Falle aber Anzeigepflicht der Versuche beim BVL.

Der Beginn der Versuchsdurchführung muss zusätzlich dazu vor Durchführung der ersten Pflanzenschutzmaßnahme den jeweils zuständigen Landesbehörden angezeigt werden (§ 20 Absatz 1 Satz 5 PflSchG). In Thüringen erfolgt die Anzeige unter folgenden Kontaktdaten:

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Referat 23 Pflanzenschutz und Saatgut
Kühnhäuser Straße 101, 99090 Erfurt
Fax: 0361/574198-140   E-Mail: pflanzenschutz@tlllr.thueringen.de

Die Anzeige kann per Post, E-Mail oder Fax erfolgen. Weitere Informationen, sowie Formulare zum Genehmigungs- und Anzeigeverfahren finden sich auf den Seiten des BVL.

Für die Versuchsdurchführung ist eventuell zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung nach § 3 Nr. 1 Bienenschutzverordnung (BienSchV) notwendig. Diese muss vor Versuchsbeginn eingeholt werden. Ob eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist sowie weitere Hinweise zum Antragsverfahren können dem Informationsblatt entnommen werden.

Christina Schönheit

TLLLR
Ref. Pflanzenschutz u. Saatgut
99090 Erfurt
Kühnhäuser Straße 101
Tel.: 0361-574198142
Fax: 0361-574198140