Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung
Die Änderungen der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung sind am 08. September 2021 in Kraft getreten. Es gibt keine Übergangsregelungen. Glyphosat unterliegt dem grundsätzlichen Anwendungsverbot erst ab dem 01. Januar 2024.
Viele Thüringer Flächen sind Schutzgebieten zugeordnet. Landwirte sollten sich deshalb genau über eine Betroffenheit informieren. Hierfür kann das kostenlose Internetportal Geoproxy Thüringen verwendet werden. Der Pflanzenschutzdienst empfiehlt, über die gesetzlich geforderten Aufzeichnungspflichten hinaus, weitere Aufzeichnungen zum Einsatz von PSM in den o. g. zulässigen Fällen zu führen, um bei einer Kontrolle die Rechtmäßigkeit der Anwendung nachweisen zu können.