Umsetzung der Prüfung von Beizgeräten
Mit Inkrafttreten der Pflanzenschutzgeräteverordnung vom 06. Juli 2013 wurde die Prüfung von mobilen und stationären Beizgeräten umgesetzt. Diese unterliegen einer Prüfung nach Pflanzenschutzgesetz, die bis Ende 2020 von einer anerkannten Kontrollwerkstatt erfolgen muss.
Welche Geräte einer Prüfpflicht unterliegen, wer prüfen darf und was es in Vorbereitung einer Prüfung zu beachten gilt, kann im nachfolgend aufgeführten Dokument nachgelesen werden.