Prüftermine der Kontrollwerkstätten in Thüringen

Eine regelmäßige, verpflichtende Kontrolle der PS-Geräte ist nach der Pflanzenschutzgeräte-VO (PflSchGerätV) für alle im Gebrauch befindlichen Geräte im Intervall von 6 Kalenderhalbjahren durchzuführen. Neugeräte sind innerhalb der ersten 6 Monate nach Ingebrauchnahme zu prüfen. Grundsätzlich unterliegen alle PS-Geräte wie Feldspritzen, Sprühgeräte, Karrenspritzen, Kartoffellegegeräte, Beizgeräte, Granulatstreuer und Streichgeräte dieser Kontrollpflicht. Lediglich handgehaltene sowie schulter- und rückentragbare PS-Geräte sind davon ausgenommen.
Die ersten Prüftermine für die Pflanzenschutzgerätekontrolle der Thüringer Kontrollwerkstätten für 2024 stehen fest. Die entsprechenden Termine einschließlich Kontrollorte und Telefonnummern zur Terminvereinbarung können nachfolgend abgerufen werden.

Richard Sander

TLLLR
Ref. Pflanzenschutz u. Saatgut
07774 Dornburg-Camburg
Apoldaer Straße 4
Tel.: 0361-574047 124