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Ziel pflanzengesundheitlicher Regelungen und Maßnahmen ist es, die Einschleppung gefährlicher Schadorganismen zu verhindern.

Auf der folgenden Internetseite sind die entsprechenden Regelungen zu finden: Betriebe Einfuhr aus Nicht-EU-Staaten - pflanzengesundheit.julius-kuehn.de.

Seit dem 14. Dezember 2019 müssen Importeure und die Pflanzenschutzdienste der Mitgliedstaaten der EU das IT-System TRACES (TRAde Control and Expert System) verwenden.

Nach Antragseingang zur Abfertigung von Importsendungen kontrollieren die Mitarbeiter der Pflanzengesundheit des TLLLR die Einhaltung pflanzengesundheitlicher Regelungen, bevor die Sendungen zur Einfuhr zugelassen und für die weitere Verwendung freigegeben werden.

Sollte es zu Verstößen kommen und ein Befall mit gefährlichen Schadorganismen vorliegen, wird eine Zurückweisung, Behandlung oder Vernichtung der Ware angeordnet.

Bitte beachten Sie, dass die Anträge mindestens 5 Arbeitstage vor dem Import gestellt werden müssen, damit entsprechend der jeweiligen Regelungen Kontrollen und/ oder gegebenenfalls Laboruntersuchungen geplant und durchgeführt werden können.


Antrag auf Benennung einer Kontrollstelle

TRACES

Für die Einfuhr geregelter Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse aus Drittländern müssen Importeure und die Pflanzenschutzdienste der Mitgliedstaaten der EU seit dem 14. Dezember 2019 das IT-System TRACES (TRAde Control and Expert System) verwenden. Alle Einfuhrverfahren für Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen aus Drittländern in die EU werden nur noch über TRACES abgewickelt. Mit Hilfe dieses Systems soll der Informationsaustausch erleichtert werden. Rechtliche Grundlage dafür ist die Kontrollverordnung (EU) 2017/625.

Diese Umstellung auf TRACES betrifft nur Einfuhren.

Für die Nutzung von TRACES müssen sich die Antragsteller und Importeure anmelden. Diese Anmeldung kann jederzeit in TRACES erfolgen.

Wenn die phytosanitäre Abfertigung eines Importes nicht bereits an der Grenzkontrollstelle am Eingangsort der Sendung in die EU erfolgen soll, sondern erst am Bestimmungsort der Sendung kontrolliert werden soll, ist eine vorherige Beantragung und Genehmigung eines solchen Kontrollortes durch den zuständigen Pflanzenschutzdienst der Bundesländer notwendig.

 

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie Anleitungen zur Anmeldung in TRACES finden Sie hier.

Pflanzengesundheit

TLLLR
Ref. Pflanzenschutz u. Saatgut
99090 Erfurt
Kühnhäuser Straße 101
Tel.: 0361 574 198 124
Fax: 0361 574 198 140