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Der Export von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen in Drittländer birgt die Gefahr, mit der Ware auch gefährliche Schadorganismen zu verschleppen. Um dies zu verhindern, wurden über internationale Abkommen pflanzengesundheitliche Regelungen und Maßnahmen getroffen, die es einzuhalten gilt.

Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und geregelte Waren, die zur Ausfuhr in Drittländer bestimmt sind, müssen den Vorschriften des jeweiligen Bestimmungslandes entsprechen: Regelungen Nicht-EU-Staaten - pflanzengesundheit.julius-kuehn.de.

Oft ist neben der Befallsfreiheit von bestimmten  Schadorganismen auch ein Pflanzengesundheitszeugnis erforderlich. In Thüringen stellt das TLLLR auf Antrag ein solches Pflanzengesundheitszeugnis aus. Voraussetzung hierfür ist die Einhaltung der genannten Vorschriften.

Die Antragstellung erfolgt über die Internetseite http://www.pgz-online.de.

Bitte beachten Sie, dass die Anträge mindestens 5 Arbeitstage vor dem Export gestellt werden müssen, damit entsprechend der jeweiligen Regelungen Kontrollen und/ oder gegebenenfalls Laboruntersuchungen geplant und durchgeführt werden können.

Elektronische Anmeldung von Export- und Importsendungen

Beim internationalen Handel mit Pflanzenerzeugnissen können Pflanzenkrankheiten und -schädlinge verschleppt werden. Bei diesen Schadorganismen besteht die Gefahr, dass sie sich in einer neuen Umgebung unkontrolliert ausbreiten und wirtschaftliche Schäden verursachen. Aus diesen Gründen unterliegt der internationale Handel mit Pflanzenerzeugnissen einer strengen pflanzenschutzrechtlichen Überwachung.

Das Internetportal "pgz-online" dient der elektronischen Anmeldung von

  • Export-Sendungen zur phytosanitären Kontrolle und zur Beantragung eines Pflanzengesundheitszeugnisses (PGZ) beim zuständigen amtlichen Pflanzenschutzdienst

Als Export gilt eine Sendung, die aus der EU heraus in ein Drittland geht. Ein Import ist eine Einfuhr aus einem Drittland in die EU.

  • Importsendungen und Sendungen mit Verpackungsholz werden durch die "Verantwortlichen für die Ladung" über TRACES NT angemeldet. Meist machen das die Speditionen, manchmal auch der Empfänger direkt. 

Der Einlass in die EU, und damit auch die phytosanitäre Abfertigung, kann an der Grenzkontrollstelle (Eingangsort der Ware in die EU) oder an einem zuvor behördlich zugelassenen Bestimmungsort innerhalb der EU erfolgen.

Heike Lienshöft

TLLLR
Ref. Pflanzenschutz u. Saatgut
99090 Erfurt
Kühnhäuser Straße 101
Tel.: 0361 574 198 129
Fax: 0361 574 198 140