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Dr. Armin Hofhansel
In den letztem Wochen erreichten das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) mehrere Meldungen aufmerksamer Gartenbesitzer aus MV, dass vermutlich die gefährliche Krankheit „Feuerbrand“ in ihren Gärten grassiert. Nach Ortsterminen und Beprobungen der befallenen Gehölze wurde der Verdacht im Labor des Pflanzenschutzdienstes des LALLF bestätigt.
Bei dem Feuerbranderreger handelt es sich um einen unionsgeregelten Nicht-Quarantäne Schädling (RNQP) und wird durch das Bakterium Erwinia amylovora verursacht. Befallen werden nur Pflanzen aus der Familie der Rosengewächse (Rosaceae), vornehmlich Apfel, Birne, Cotoneaster-Arten (vor allem großlaubige Arten), Rot- und Weißdorn, Feuerdorn, Felsenbirne, Eberesche sowie Zier- oder Scheinquitte. Keine Gefahr besteht für Kirschen, Pfirsiche, Pflaumen und Zwetschen und andere Zier- und Nadelgehölze. Ähnliche Krankheitserscheinungen haben hier andere Ursachen (z. B. Frost, Trockenheit oder Schadpilze).
Eine Infektion mit dieser Pflanzenkrankheit schreitet bei anfälligen Gehölzen innerhalb von Tagen voran und verursacht an den Trieben ein Welken. Dabei verfärben sich Blätter dunkelbraun bis schwarz, vertrocknen schließlich und bleiben bis in den Herbst hinein am Trieb haften.
Oft krümmen sich die Triebspitzen nach innen und nehmen die Form eines gebogenen Stockes an (Krückstocksymptom). Es können einzelne Triebe oder auch Hecken breitflächig betroffen sein. Bei einem Befall von jungen Pflanzen kann ein Absterben nicht ausgeschlossen werden. Im Umfeld von Erwerbsobstplantagen und Streuobstwiesen können deshalb Infektionen besonders gefährlich werden. Das LALLF bittet daher Verdachtsfälle aus diesen sensiblen Bereichen zu melden. Bei Verdachtsfällen in Haus- und Kleingärten wird empfohlen, die erkrankten Triebe bis 20 cm ins gesunde Holz herauszuschneiden. Sind Schnittmaßnahmen auf Grund des Befalls großer Anteile der Pflanzen nicht möglich, sollte das Gehölz gefällt und anschließend schnellstmöglich verbrannt werden (Ordnungsamt informieren). Ist, z. B. aufgrund der Waldbrandgefahr, kein Verbrennen möglich, kann der Holzstapel zunächst mit einer Plane abgedeckt und später verbrannt werden. Da das Bakterium an den Schnittwerkzeugen anhaften kann, sollten diese nach Gebrauch desinfiziert werden.
Für weitere Informationen und Rückfragen wenden Sie sich gern an die Mitarbeiter des Pflanzenschutzdienstes.