Willkommen auf der ISIP-Seite des Pflanzenschutzdienstes der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Der Pflanzenschutzdienst bei der Landwirtschaftskammer ist die zuständige Behörde für den Pflanzenschutz in Schleswig-Holstein. Rechtsgrundlage ist das Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz - PflSchG), aktuell in der Fassung vom 6. Februar 2012 (BGBl I, S.148).
Zweck des Gesetzes ist u. a. Pflanzen, insbesondere Kulturpflanzen, vor Schadorganismen und nichtparasitären Beeinträchtigungen zu schützen und Gefahren, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln oder durch andere Maßnahmen des Pflanzenschutzes, insbesondere für die Gesundheit von Mensch und Tier und für den Naturhaushalt, entstehen können, abzuwenden oder ihnen vorzubeugen.
Der Pflanzenschutzdienst hat nach § 59 PflSchG insbesondere folgende Aufgaben:
- Überwachung des Warenverkehrs mit Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen im Hinblick auf die Pflanzengesundheit,
- Kontrolle der Einhaltung aller pflanzenschutzrechtlichen Vorschriften,
- Beratung, Aufklärung und Schulung auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes, insbesondere der guten fachlichen Praxis einschließlich des integrierten Pflanzenschutzes,
- Durchführung der für diese Aufgaben erforderlichen Untersuchungen und Versuche,
- Überwachung der Pflanzenbestände auf das Auftreten von Schadorganismen.