Pflanzenschutzmittel – Genehmigungen für viele Zusatzstoffe ausgelaufen
Wichtige Informationen des LRA Tübingen vom 31.03.2022
„Für viele Zusatzstoffe (Netzmittel, Schaumstopp, etc.) sind im Februar alte Genehmigungen ausgelaufen,“ so der amtliche Berater und Pflanzenschutzexperte A. Lohrer im Landkreis Tübingen im Vorfeld seiner Schilderungen zur aktuellen Situation.
In den neuen Zulassungen sind nun die zulässigen Anwendungsgebiete und genehmigte Mischpartner (z.B. Herbizide, Fungizide oder auch nur einzelne Mittel) aufgeführt. Die monatlich aktualisierte Liste der genehmigten Zusatzstoffe (und der abgelaufenen Genehmigungen) sind zu finden unter: https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/04_Pflanzenschutzmittel/Zusatzstoffe_liste.html?nn=11019968
Viele Zusatzstoffe dürfen nicht mehr mit Insektiziden, sondern nur noch mit Herbiziden, Fungiziden und Wachstumsreglern gemischt werden. Nach altem Recht gelistete Zusatzstoffe sind seit 14.02.22 nicht mehr verkehrsfähig. Dabei gibt es keine Aufbrauchfristen!
Mein persönlicher Rat: Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Regelungen!
Praxistipp: Zusatzstoffe dürfen generell nur noch dann mit Insektiziden gemischt werden, auch wenn dies in der Gebrauchsanleitung als Anwendungsgebiet genannt ist.
Wichtiger Hinweis: Bei der Kennzeichnung von Dash E.C ist ein Fehler unterlaufen. Vom Handel sollten Sie beim Kauf eine aktuelle Fassung erhalten. Hier die korrigierte Fassung:
- Anwendung in Kombination mit Herbiziden im Ackerbau, Gemüsebau, Weinbau, Obstbau, Zierpflanzenbau und Hopfenbau
- Aufwandmenge: 1,0 Liter/ha
- Max. 1 Anwendung
- Anwendung in Kombination mit Fungiziden im Ackerbau, Gemüsebau, Weinbau, Obstbau, Zierpflanzenbau und Hopfenbau
- Aufwandmenge: 0,8 Liter/ha
- (SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B.
- Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
- SE110) Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Achtung: Die Mischung mit Insektiziden wurde nicht zugelassen und ist deshalb verboten!