Pflanzenschutzmittel – Auflaufkrankheiten in Ölkürbis durch Notfallzulassung bekämpfbar
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 21.03.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Merpan 80WDG (mit dem Wirkstoff Captan) zugelassen. Die Zulassung ist beschränkt auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Auflaufkrankheiten an Ölkürbis-Saatgut (Beizanwendung) dessen Verwendungszweck zur Ölgewinnung und zum Verzehr vorgesehen ist.
Die Zulassung von Merpan 80WDG wird für die Zeit vom 20. März 2023 bis zum 17. Juli 2023 ausgesprochen. Damit ist die Anwendung in der genannten Kultur in beiden Zeiträumen für jeweils 120 Tagen möglich. Die bundesweit zugelassene Merpan 80WDG-Menge ist auf 12,5 kg begrenzt.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Merpan 80WDG darf zur Saatgutbehandlung vor der Saat und damit im Entwicklungsstadium-Stadium der Kultur BBCH 00 aufgebracht werden.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge beträgt 250 g pro 100 kg Saatgut und entspricht damit 5 kg Saatgut je ha. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in den o.a. Anwendungen für die jeweilige Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt. Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.