Obstbau – Rechtliche Hinweise aus dem Blickwinkel des Obstbaus
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Karlsruhe vom 08.10.2021
Die Karlsruher Obstbauexperten vom Amt in Bruchsal machen auf aktuelle Rechtliche Hinweise zur 5. Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung vom 08.09.21 und dem Biodiversitätsstärkungsgesetz vom 31.07.20 für Sonderkulturen aufmerksam und bitten um Beachtung.
In Abhängigkeit der Schutzkategorie, in der sich die Anbaufläche befindet, ergeben sich folgende Änderungen:
Schutzfläche | NEU nach 5. Änd. der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung in Deutschland | Regelungen in Baden-Württemberg gemäß Biodiversitätsstärkungsgesetz |
Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten, Wasserschutzgebiete und Heilquellenschutzgebiete | Verbot der Anwendung von Glyphosat | Es gilt die deutschlandweite Regelung und damit ein Verbot des Einsatzes von Glyphosat. |
Nicht aufgeführte Schutzgebiete und übrige Obstflächen | Anwendung von Glyphosat im Unterstockbereich weiterhin nach eigener Prüfung möglich. | Anwendung von Glyphosat im Unterstockbereich weiterhin nach eigener Prüfung möglich. Vorab ist zu prüfen, ob andere technische Maßnahmen geeignet und zumutbar sind. Dies ist zur Nachvollziehbarkeit zu dokumentieren. Gründe für den Glyphosat-Einsatz sind z.B.:
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Naturschutzgebiete, Naturdenkmäler und gesetzlich geschützte Biotope gemäß §30 BNatSchG | Verbot des Einsatzes von Herbiziden und Insektiziden von Pflanzenschutzmitteln mit Bienengefährdungsstufen B1 bis B3 und Kennzeichnung NN410 (Bestäubergefährdung). Verbot der Anwendung von Glyphosat. | Ab 01.01.22 gilt ein vollständiges Verbot der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Ausnahmen für Sonderkulturbetriebe sind nach Antrag über das jeweilige RP und Genehmigung im Einzelfall möglich: Hierdurch wäre der Einsatz von genehmigten Herbiziden und genehmigten Insektiziden mit B1 bis B3 bzw. mit Kennzeichnung NN 410 möglich. Weiterhin gilt das Verbot der Anwendung von Glyphosat. |
Intensiv genutzte Flächen in Naturdenkmälern und gesetzl. Ge-schützte Biotope gemäß §30 BNatSchG | Verbot des Einsatzes von Herbiziden und Insektiziden von PSM mit Bienengefährdungsstufen B1 bis B3 und Kennzeichnung NN410 (Bestäubergefährdung). Verbot der Anwendung von Glyphosat. | Einhaltung von landesspezifischen Vorgaben, die derzeit erarbeitet werden. |
FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete | Regelungen betreffen nur Grünland und Wald | Einhaltung von landesspezifischen Vorgaben, die derzeit erarbeitet werden. |
Die Wasserschutzgebiete in Baden-Württemberg finden Sie unter:
https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/wasser/wasserschutzgebiete dort „Daten- und Kartenmaterial“‘ auswählen und dann unter „Ortssuche“ die gesuchte Ortschaft eingeben. Auch Flächen mit einem anderen Schutzstatus sind auf Internetseiten der LUBW zu finden.