Grünland – Nachsaat, Ampfer und Herbstzeitlose
Wichtige Informationen aus dem Rems-Murr-Kreis vom 15.09.2023
Heute richtet die versierte Pflanzenschutz- und Anbauexpertin A. Bäuerle vom Landwirtschaftsamt Backnang ein besonderes Augenmerk auf die regionalen Grünlandflächen. Im Folgenden ihre fachliche Expertise für den Rems-Murr-Kreis.
Nachsaat: Die Grünlandbestände haben sich von den hohen Temperaturen des Frühsommers wieder erholt und, trotz der schwierigen Wachstumsbedingungen im Juni, zum Spätsommer hin noch gute Erträge gebracht. Wer über eine Nachsaat im Herbst nachdenkt, z.B. um lückige Bestände zu sanieren, kann dies je nach Höhenlage noch bis Mitte/Ende September umsetzen.
Mögliche Nachsaatmischungen sind auf der Internetseite des LAZBW Aulendorf eingestellt und können unter folgendem Link abgerufen werden:
https://lazbw.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Themen/Gruenlandverbesserung
Dort sind auch weitere Informationen zur Grünlandverbesserungen eingestellt.
Ampferbekämpfung: Der tiefwurzelnde Ampfer trotzt praktisch jeder Witterung und etabliert sich rasch in Lücken. Ampfer kann mit einem Ampferstecher ausgestochen oder chemisch mit Streichstab oder Rückenspritze behandelt werden. Zum Einsatz kommen hier Total- oder Selektivherbizide. Für Teilflächenbehandlungen ist der Herbst (Mitte August bis Anfang Oktober) gegenüber dem Frühjahr der bessere Zeitpunkt. Sommerbehandlungen sind aufgrund der erhöhten Temperaturen ungeeignet, da über 25°C Schäden an den Gräsern auftreten können. Behandlungen sollten nur auf kräftige Rosetten vor Erscheinen des Blütenquirls erfolgen. Am kleeschonendsten ist Harmony SX. Wird Simplex eingesetzt, sind die Auflagen insbesondere in Bezug auf die Verwendung von Festmist, Gülle, Jauch und Gärrest zu beachten.
Bitte beachten Sie: In Naturschutzgebieten gilt ein grundsächliches Pestizidverbot (Biozide und Pflanzenschutzmittel) auf Grünland- und Ackerflächen, in FFH-Gebieten dürfen auf Grünlandflächen keine Herbizide eingesetzt werden. Glyphosat ist in Wasser- und Heilquellschutz-gebieten grundsätzlich verboten, außerhalb der genannten Schutzgebiete im Grünland bei Erneuerung nur auf Teilflächen. Bitte berücksichtigen Sie zudem die restriktiven Vorgaben zur Ampferbekämpfung auf FAKT II-Flächen.
Weitere Informationen und Mittelmöglichkeiten entnehmen Sie bitte dem Merkblatt „Integrierter Pflanzenschutz 2023 - Ackerbau und Grünland“, S. 8ff und S. 118 ff. oder dem Link unter:
https://ltz.landwirtschaft-bw.de/pb/MLR.LTZ,Lde/Startseite/Service/Broschueren+zum+Pflanzenschutz
Herbstzeitlose: Die laubfreien lilafarbenen Blüten der Herbstzeitlosen sind auch dieses Jahr auch vielen extensiv bewirtschafteten Flächen anzutreffen. Durch ihre auffallende Färbung sieht man sie schon von weitem. Die gesamte Pflanze ist giftig. Weder Trocknen noch Silieren vermindert den dafür verantwortlichen Cholchizin-Gehalt. Eine Bekämpfung ist im Frühjahr zielführender als im Herbst. Allerdings empfiehlt es sich zum jetzigen Zeitpunkt, die blütenreichen Flächen zu notieren und ggf. für eine Bekämpfung vorzumerken.