Gesetzliche Grundlage ist die Anbaumaterialverordnung (AGOZV) vom 16. Juni 1998 (BGBl. I S. 1322), die zuletzt durch Artikel 5 der Verordnung vom 10. mehr ...
Für die Einfuhr/Mitnahme von Pflanzen, Pflanzenteilen, Schnittblumen, Samen, Früchten und pflanzlichen Erzeugnissen gelten für Privatpersonen dieselben... mehr ...
Am 1. Oktober 2019 treten für die Einfuhr von Früchten von Gemüse aus allem Nicht-EU-Länder, außer der Schweiz neue Rechtsvorschriften zum Schutz der... mehr ...
Auch für den Erwerb von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen aus Nicht-EU-Ländern im Internet sind phytosanitäre Anforderungen zu beachten. mehr ...
Registrierung des Einführers, Zeugnis- und Untersuchungspflicht, phytosanitäre Anforderungen, Einfuhrverbot, Importantrag, Gebührenpflicht...... mehr ...
Die Einfuhr von rindenfreiem Eichenschnittholz aus den USA ist bis zum 31.12.2026 ohne die Vorlage eines Pflanzengesundheitszeugnisses bei Einhaltung... mehr ...
Gemäß § 14a PBVO können Ausnahmen von den §§ 2 bis 9 sowie von den §§ 13a bis 13o der PBVO genehmigt werden, soweit keine Gefahr der Ausbreitung von... mehr ...
Für Importe von Gehölzen aus Befallsländern von Anoplophora glabripennis sind neue Rechtsvorschriften in Kraft getreten. mehr ...
Mit dem Durchführungsbeschluss 2012/697/EU sind Notmaßnahmen zum Schutz vor der Einschleppung und Ausbreitung von Apfelschnecken in Kraft getreten. mehr ...