Erwerb von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen im Internet
Für den Erwerb von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen im Internet gelten gemäß § 10 der Pflanzenbeschauverordnung für zeugnis- und untersuchungspflichtige Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse Einfuhrerleichterungen, wenn sie für den Privatgebrauch bestimmt sind und keine Anzeichen von Krankheiten und Schädlingen aufweisen.
Entscheidend ist, ob Sie die Ware aus einem EU-Mitgliedsstaat, einem anderen europäischen Land oder aus einem außereuropäischen Land importieren.
· Erwerb von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen aus EU-Ländern
Zum privaten Gebrauch können Sie problemlos Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse erwerben. Ein Pflanzengesundheitszeugnis wird nicht benötigt.
· Erwerb von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen aus Nicht-EU-Ländern in Europa und dem angrenzenden Mittelmeerraum
Aus diesen Ländern dürfen Sie sich pro Person aus den nachfolgend genannten Warenarten zeugnis- und untersuchungspflichtige Pflanzenteile/Schnittblumen wie auch Früchte/Gemüse ohne die Vorlage eines Pflanzengesundheitszeugnisses in geringer Stückzahl/Menge schicken lassen, sofern keine Einfuhrverbote entgegenstehen und die Waren nicht zu erwerbsmäßigen, züchterischen oder wissenschaftlichen Zwecken bestimmt sind:
- einen Blumenstrauß im Umfang von bis zu 50 Schnittblumen und
- bis zu 3 kg Früchte/Gemüse
Bei größeren Mengen oder Stückzahlen muss die Ware von einem Pflanzengesundheitszeugnis begleitet sein. Pflanzen zum Anpflanzen, außer Saatgut aber einschließlich Zwiebeln, Knollen, Kormi und Rhizome sowie zeugnis- und untersuchungspflichtiges Saatgut fallen nicht unter diese Einfuhrerleichterungen! Für diese Warenarten müssen Sie für die Ware ein Pflanzengesundheitszeugnis vom Pflanzenschutzdienst des Ursprungslandes beibringen.
· Erwerb von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen aus allen anderen außereuropäischen Ländern
In diesem Fall benötigen Sie ein Pflanzengesundheitszeugnis vom Pflanzenschutzdienst des Ursprungslandes für alle Pflanzen zum Anpflanzen, einschließlich Zwiebeln, Knollen, Kormi und Rhizome sowie zeugnis- und untersuchungspflichtigen Früchten, Schnittblumen, Saatgutarten von und sonstigen Gegenständen.
Bitte beachten Sie die bestehenden Einfuhrverbote aus diesen Ländern!