Anoplophora glabripennis
Aufgrund zahlreicher Befallsfeststellungen und Untersuchungsergebnisse in den Mitgliedsstaaten in Bezug auf Anoplophora glabripennis hat die Europäische Kommission für die Einfuhr von „spezifizierten Pflanzen“ aus Befallsländern mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2015/893 der Kommission vom 9. Juni 2015 Maßnahmen zum Schutz der Europäischen Union gegen die Einschleppung und Ausbreitung dieses Schaderregers erlassen.
Einfuhr von spezifizierten Pflanzen (Artikel 2)
Für Importe aus Befallsländern von Anoplophora glabripennis von Pflanzen zum Anpflanzen (spezifizierte Pflanzen) mit einem Stammdurchmesser, an seiner stärksten Stelle, von 1 cm oder mehr, ausgenommen Samen, von
Acer spp. (Ahorn), Aesculus spp. (Rosskastanie), Alnus spp. (Erle), Betula spp. (Birke), Carpinus spp. (Hainbuche), Cercidiphyllum spp. (Katsurabaum, Kuchenbaum), Corylus spp. (Haselnuss), Fagus spp. (Buche), Fraxinus spp. (Esche), Koelreuteria spp. (Blasenbaum), Platanus spp. (Platane), Populus spp. (Espe, Pappel), Salix spp. (Weide), Tilia spp. (Linde) und Ulmus spp. (Rüster, Ulme) gelten die Bedingungen gemäß Anhang II Abschnitt 1 Teil A Nummer 1 des Durchführungsbeschlusses.
Das bedeutet:
- Den Pflanzen muss bei der Einfuhr ein Pflanzengesundheitszeugnis mit entsprechender zusätzlicher Erklärung gemäß beiliegen.
- Die Pflanzen werden am Eingangsort oder am zugelassenen Kontrollort gründlich amtlich untersucht, so dass jedes Anzeichen von Anoplophora glabripennis Anhang II Abschnitt 1 Teil A Nummer 1 a) oder 1 b) oder 1 c); wenn 1 b): iii) erster oder zweiter Gedankenstrich insbesondere in Stämmen und Zweigen der Pflanzen erkannt wird. Die Untersuchung schließt ggf. eine gezielte destruktive Probenahme ein. Die Einfuhr ist nur möglich, wenn keine Anzeichen des Schaderregers festgestellt wurden.
- Die oben aufgeführten Pflanzen (spezifizierte Pflanzen), die aus Befallsländern von Anoplophora glabripennis eingeführt wurden, dürfen innergemeinschaftlich nur mit einem Pflanzenpass verbracht werden.
Folgende Nicht-EU-Länder gelten derzeit als Befallsländer von Anoplophora glabripennis (Stand Dezember 2018)
- Europa: Russland
- Nordamerika: USA
- Asien: China, Libanon, Nordkorea, Südkorea