Mitnahme von Pflanzen, Pflanzenteilen, Früchten und anderem mehr für Privatpersonen im Reiseverkehr
Bitte beachten!
- Krankheiten und Schädlinge sind in der Vergangenheit immer wieder mit Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen nach Europa und Deutschland eingeschleppt worden und haben unter unseren Kultur- und Wildpflanzen großen Schaden verursacht.
- Um solchen Schäden vorzubeugen, gibt es EU-weite Einfuhrverbote und Einfuhrbeschränkungen für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse mit denen solche Organismen übertragen werden können. Diese Einfuhrverbote und Einfuhrbeschränkungen sind von privaten Reisenden, Firmen und wissenschaftlichen Einrichtungen zu berücksichtigen.
- Die Mitnahme von Pflanzen, Obst, Gemüse, Schnittblumen, Samen und anderen frischen Pflanzenteilen sowie Erde, Kultursubstrat und bestimmtem Holz aus Nicht-EU-Ländern, Ceuta, Melilla, von den Kanarischen Inseln, Guadeloupe, Französisch-Guayana, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy oder St. Martin in die Europäische Union ist verboten.
- Die Einfuhr kann nur genehmigt werden, wenn die Ware von einem Pflanzengesundheitszeugnis des Pflanzenschutzdienstes im Ursprungsland begleitet wird.
- (Andorra, die Azoren, Liechtenstein, Monaco, San Marino, Vatikanstadt und die Schweiz werden wie EU-Mitgliedstaaten behandelt).
- Die Einfuhr von Hochrisikoware (wie Kartoffeln, Erde und Kultursubstrat, Zitruspflanzen, Zitrusblätter, Weinreben, Weinblätter et cetera) bleibt in jedem Fall verboten.
- Ausgenommen von der Zeugnispflicht und von den Einfuhrverboten sind folgende Früchte: Ananas, Kokosnüsse, Durian, (Stinkfrucht), Bananen und Datteln
Filmbeitrag der Europäischen Kommission zum Thema: