Pomacea
Mit dem Durchführungsbeschluss 2012/697/EU sind Notmaßnahmen zum Schutz vor der Einschleppung und Ausbreitung der Gattung Pomacea in Kraft getreten.
- Die Einfuhr,
- die Verbreitung,
- der Handel und
- eine sonstige Weitergabe, wie z.B. der Tausch von Schnecken der Gattung Pomacea
sind verboten. Es sind alle Arten der Gattung Pomacea von diesen Regelungen betroffen.
Hinweis: Auch der Internethandel unterliegt diesen Verboten!
Die Haltung von Schnecken der Gattung Pomacea ist erlaubt.
Wasser- und Aquarienpflanzen dürfen aus Nicht-EU-Ländern nur importiert werden, wenn im Feld 11 (additional declaration) des Pflanzengesundheitszeugnisses vom Pflanzenschutzdienst des Ursprungslandes bestätigt wird, dass die Pflanzen unmittelbar, bevor sie das betreffende Drittland verlassen haben, als frei von der Gattung Pomacea befunden wurden.
Ohne diese Angabe im Pflanzengesundheitszeugnis ist keine Einfuhr möglich.
Wasser- und Aquarienpflanzen dürfen aus abgegrenzten Gebieten von Pomacea innergemeinschaftlich nur verbracht werden, wenn Sie von einem Pflanzenpass begleitet sind.
Hinweis: Es sind bisher keine abgegrenzten Gebiete von Pomacea innerhalb der EU veröffentlicht worden.
Das Auftreten von Schnecken der Gattung Pomacea oder der Verdacht des Auftretens auf Feldern und in Wasserläufen ist gemäß § 1a der Pflanzenbeschauverordnung unverzüglich dem zuständigen Pflanzenschutzdienst des jeweiligen Bundeslandes anzuzeigen.
Informationen zur Biologie, Verbreitung und Schadpotential der Apfelschnecken (Pomacea) können Sie hier abrufen: