Rindenfreies Schnittholz aus den USA
Gemäß Artikel 1 des Durchführungsbeschlusses 2013/780/EU ist die Einfuhr von rindenfreiem Schnittholz, auch ohne seine natürliche Oberflächenrundung, von
- Quercus L.
mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika bis zum 31.12.2026 ohne die Vorlage eines Pflanzengesundheitszeugnisses möglich,
wenn die Bedingungen gemäß Teil 1 des Anhangs erfüllt sind und
dem Schnittholz ein standardmäßiges „Certificate of Kiln Drying“ beigefügt ist, das dem Muster in Teil 2 des Anhangs entspricht.
Unter diesem Link ist der Durchführungsbeschluss 2013/780/EU in konsolidierter Fassung abrufbar:
Gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Entscheidung 2002/757/EG kann rindenfreies Schnittholz von
- Quercus L.
mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika bis zum 31.12.2026 ohne die Vorlage eines Pflanzengesundheitszeugnisses importiert werden, wenn die Bedingungen in Anhang II Teil I der o.g. Entscheidung erfüllt sind und
dem Schnittholz ein standardmäßiges „Certificate of Kiln Drying“ beigefügt ist, das dem Muster des Anhangs II Teil II entspricht.
Unter diesem Link ist die Entscheidung 2002/757/EG in konsolidierter Fassung abrufbar.