Gesetzliche Grundlage ist die Anbaumaterialverordnung (AGOZV) vom 16. Juni 1998 (BGBl. I S. 1322), die zuletzt durch Artikel 5 der Verordnung vom 10. mehr ...
Am 1. Oktober 2019 treten für die Einfuhr von Früchten von Gemüse aus allem Nicht-EU-Länder, außer der Schweiz neue Rechtsvorschriften zum Schutz der... mehr ...
Schutz der EU vor der Einschleppung und Ausbreitung von Anoplophora chinensis an Gehölzen mehr ...
Für Importe von Gehölzen und Holz aus Befallsländern von Anoplophora glabripennis sind neue Rechtsvorschriften in Kraft getreten. mehr ...
Derzeit sind weder in Drittländern noch in den EU-Mitgliedsstaaten befallsfreie Gebiete von Chlara fraxinea ausgewiesen. Es gilt daher ein Einfuhr- u. mehr ...
In Portugal und Spanien wurde ein neuer Schadorganismus an Kartoffeln festgestellt, der amerikanische Kartoffelerdfloh (Epitrix sp.). Aus diesem Grund... mehr ...
Für Importe von Holz aus Befallsländern von Anoplophora glabripennis sind neue Rechtsvorschriften in Kraft getreten. mehr ...
Für Importe von Gehölzen aus Befallsländern von Anoplophora glabripennis sind neue Rechtsvorschriften in Kraft getreten. mehr ...
Mit dem Durchführungsbeschluss 2012/697/EU sind Notmaßnahmen zum Schutz vor der Einschleppung und Ausbreitung von Apfelschnecken in Kraft getreten. mehr ...