Die Teilnahme an einer amtlichen bzw. amtlich anerkannten Fort- oder Weiterbildung ist für sachkundige Personen Pflicht um die Sachkunde aufrecht zu erhalten. mehr ...
In Thüringen werden Lehrgänge mit gezielter Prüfungsvorbereitung getrennt für Abgeber/Händler und Anwender/Berater von Pflanzenschutzmitteln angeboten. mehr ...
Nichtamtliche Fortbildungsveranstaltungen zur Pflanzenschutzsachkunde, die in Thüringen durchgeführt werden, müssen grundsätzlich vom TLLLR anerkannt... mehr ...
www.pflanzenschutz-skn.de mehr ...
Fehlt der Nachweis über eine anerkennungsfähige Ausbildung, so kann die erforderliche Qualifikation zur Pflanzenschutz-Sachkunde mit erfolgreichem Bestehen... mehr ...
Faltblatt mit Antworten auf viele Fragen zum Sachkundenachweis Pflanzenschutz hier zum Download mehr ...
Pflanzenschutzmittel, die für berufliche Anwender zugelassen sind, dürfen nur an Personen abgegeben werden, die den Sachkundenachweis besitzen. Wichtige... mehr ...
Für die Ausübung einfacher Hilfstätigkeiten ist keine Pflanzenschutz-Sachkunde erforderlich. Welche Tätigkeiten dies betrifft, erläutert eine Leitlinie... mehr ...
Sachkundige sind verpflichtet, jeweils innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren ab der erstmaligen Ausstellung eines Sachkundenachweises eine, von der... mehr ...
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