Christina Schönheit
TLLLR
Ref. Pflanzenschutz u. Saatgut
99090 Erfurt
Kühnhäuser Straße 101
Tel.: 0361-574198142
Fax: 0361-574198140
Voraussetzung für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Dienstleistung, die Beratung und den Handel mit Pflanzenschutzmitteln ist die Sachkunde gemäß § 9 PflSchG.
Jede betreffende Person muss einen gültigen Pflanzenschutz-Sachkundenachweis besitzen und diesen mit der Erstregistrierung vorgelegen. Die jeweiligen Anzeigeformulare enthalten dazu weitere Hinweise. In Thüringen nimmt das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Referat 23 Pflanzenschutz und Saatgut, entsprechende Anzeigen entgegen.
Die Anzeigen müssen vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Neben der Erstanzeige sind auch Änderungen (Personenkreis, Betriebsangaben) und die Beendigung der Tätigkeit unverzüglich mitzuteilen.
Eine nicht oder nicht rechtzeitig erfolgte Registrierung ist bußgeldbewehrt. Es erfolgen systematische und anlassbezogenen Kontrollen.
Der § 20 des Pflanzenschutzgesetzes trifft Regelungen zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln für Versuchszwecke. Es besteht für die Einfuhr, das Inverkehrbringen und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu Forschungs- und Entwicklungszwecken Genehmigungspflicht. Eine Genehmigung kann das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf Antrag erteilen. Werden Versuche durch den Hersteller selbst durchgeführt, ist dieser nach § 20 Abs. 3 PflSchG von der Genehmigungspflicht ausgenommen. Es besteht in diesem Falle aber Anzeigepflicht der Versuche beim BVL.
Der Beginn der Versuchsdurchführung muss zusätzlich dazu vor Durchführung der ersten Pflanzenschutzmaßnahme den jeweils zuständigen Landesbehörden angezeigt werden (§ 20 Absatz 1 Satz 5 PflSchG). In Thüringen erfolgt die Anzeige unter folgenden Kontaktdaten:
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Referat 23 Pflanzenschutz und Saatgut
Kühnhäuser Straße 101, 99090 Erfurt
Fax: 0361/574198-140 E-Mail: pflanzenschutz@tlllr.thueringen.de
Die Anzeige kann per Post, E-Mail oder Fax erfolgen. Weitere Informationen, sowie Formulare zum Genehmigungs- und Anzeigeverfahren finden sich auf den Seiten des BVL.
Für die Versuchsdurchführung ist eventuell zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung nach § 3 Nr. 1 Bienenschutzverordnung (BienSchV) notwendig. Diese muss vor Versuchsbeginn eingeholt werden. Ob eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist sowie weitere Hinweise zum Antragsverfahren können dem Informationsblatt entnommen werden.
Die Webseiten des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) liefern wichtige gesetzliche Regelungen für Händler von Pflanzenschutzmitteln (PSM) in kompakter Form.
Zur Website des BVL für Händler von PSM
Die Anzeige des Handels mit Pflanzenschutzmitteln muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Neben der Erstanzeige sind auch Änderungen (Personenkreis, Betriebsangaben) und die Beendigung der Tätigkeit unverzüglich mitzuteilen. Voraussetzung für den Handel ist u. a. die Sachkunde gemäß § 9 PflSchG. Jede verkaufende/abgebende Person muss einen gültigen Pflanzenschutz-Sachkundenachweis besitzen und diesen mit der Erstregistrierung vorlegen. Das Anzeigeformular enthält dazu weitere Hinweise. Eine nicht oder nicht rechtzeitig erfolgte Registrierung ist bußgeldbewehrt. Es erfolgen systematische und anlassbezogenen Kontrollen.
Händler erhalten auf Wunsch vom Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum einen kostenlosen E-Mail-Newsletter zur Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln für nicht berufliche Anwender zur Anwendung im Haus- und Kleingarten (HuK). Auch aktuelle Fachinformationen und Hinweise für Abgeber werden darin publiziert.
Um den Newsletter zu erhalten, senden Sie bitte eine Anfrage per E-Mail an pflanzenschutz@tlllr.thueringen.de
Mit der Bestellung erklären Sie Ihr Einverständnis, dass Ihre E-Mail-Adresse ohne weitere Angaben zu Ihrer Person oder zum Unternehmen in den Verteiler aufgenommen und ausschließlich für den Versand des Newsletters verwendet wird. Sie können den Newsletter selbstverständlich jeder Zeit wieder abmelden. Hierzu genügt eine E-Mail mit dem Stichwort „Löschen“ an die Absenderadresse.
Allgemeine Hinweise zum Verkauf von Pflanzenschutzmitteln bietet außerdem nachstehendes Faltblatt.