Maximilian Skor
TLLLR
Ref. Pflanzenschutz u. Saatgut
99090 Erfurt
Kühnhäuser Straße 101
Tel.: 0361 574198123
Fax: 0361 574198140
Die Produktion von pflanzlichen Erzeugnissen nach den Grundsätzen des integrierten Pflanzenschutzes (IPS) ist ein bedeutendes Instrument, um gesundes vermarktungsfähiges Erntegut zu produzieren, ohne den Naturhaushalt dabei unnötig zu belasten. Das Pflanzenschutzgesetz verpflichtet uns zur Einhaltung der „Guten fachlichen Praxis“ und damit zur Umsetzung des IPS. Nachfolgend finden Sie die Broschüre „Die allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes“, in der Verfahren und Methoden des IPS nachgelesen werden können. Unter der Broschüre befindet sich ein Fragebogen, mit Hilfe dessen sich jeder selbst überprüfen kann, inwieweit man bereits nach den Grundsätzen des IPS arbeitet. Wir empfehlen die Umsetzung des IPS ernst zu nehmen, da die Einhaltung dessen, zukünftig Voraussetzung für die Auszahlung von EU-Geldern werden könnte.
Der Rechtsbereich Pflanzenschutz basiert auf vielen verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen. Insbesondere das Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) setzt in Deutschland das geltende EU-Recht um.
Zugang zum jeweiligen Wortlaut der rechtlichen Regelungen für Deutschland und die EU ermöglicht das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Landesrechtliche Regelungen können auf den Seiten des Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) eingesehen werden. Zusätzliche Bestimmungen aus dem Bereich Pflanzengesundheit sind ferner beim Julius Kühn-Institut (JKI) recherchierbar.
Wichtige gesetzliche Bestimmungen für Händler von Pflanzenschutzmitteln werden in kompakter Form auf der Website des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlicht:
Zur Website des BVL für Händler von PSM
Hier können die entsprechenden Formulare für Anträge und Anzeigen in Thüringen abgerufen werden: Anträge und Anzeigen nach Pflanzenschutzrecht