Christina Schönheit
TLLLR
Ref. Pflanzenschutz u. Saatgut
99090 Erfurt
Kühnhäuser Straße 101
Tel.: 0361-574198142
Fax: 0361-574198140
Die Teilnahme an einer amtlichen bzw. amtlich anerkannten Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme ist gemäß § 9 Abs. 4 PflSchG für sachkundige Personen im Pflanzenschutz Pflicht. Jeder Sachkundige muss alle drei Jahre eine vom amtlichen Pflanzenschutzdienst anerkannte Fort- oder Weiterbildungsveranstaltung besuchen bzw. absolvieren. Wird die Fortbildungspflicht nicht erfüllt, kann dies zum Entzug des Sachkundenachweises führen.
Für Personen, die zum 14.02.2012 durch ihren Berufsabschluss oder durch eine abgelegte Prüfung sachkundig waren, begann der erste Fortbildungszeitraum bereits mit dem 01.01.2013. Das bedeutet, dass diese Sachkundigen bis spätestens 31.12.2015 die erste amtlich anerkannte Fort- oder Weiterbildungsveranstaltung besucht haben mussten. Für Personen, die nach dem 14.02.2012 ihre Sachkunde erlangt haben/erlangen, beginnt der erste Fortbildungszeitraum individuell mit erstmaliger Ausstellung des Sachkundenachweises. Das Datum des Beginns des ersten Zeitraumes ist für alle auf der Ausweiskarte angegeben.
Fortbildungsveranstaltungen werden in Thüringen vom Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) und auch Drittanbietern durchgeführt. Bei Drittanbietern muss darauf geachtet werden, dass diese Fortbildungen nach § 7 PflSchSachkV von der jeweils zuständigen Behörde anerkannt sind. Die Veranstalter stellen dem Teilnehmer eine Bescheinigung aus, die als Nachweis über die Wahrnehmung der Fortbildungspflicht dient. Sie ist für Kontrollzwecke sorgsam aufzubewahren. Der Nachweis darf nicht älter als 3 Jahre sein.
Voraussetzung für die Teilnahme an einer amtlichen Fortbildungsveranstaltung ist eine vorherige Anmeldung.
Eine aktuelle Übersicht aller Fortbildungen in Thüringen findet sich hier: