Maximilian Skor
TLLLR
Ref. Pflanzenschutz u. Saatgut
99090 Erfurt
Kühnhäuser Straße 101
Tel.: 0361 574198123
Fax: 0361 574198140
Die Änderungen der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung sind am 08. September 2021 in Kraft getreten. Es gibt keine Übergangsregelungen. Glyphosat unterliegt dem grundsätzlichen Anwendungsverbot erst ab dem 01. Januar 2024.
Viele Thüringer Flächen sind Schutzgebieten zugeordnet. Landwirte sollten sich deshalb genau über eine Betroffenheit informieren. Hierfür kann das kostenlose Internetportal Geoproxy Thüringen verwendet werden. Der Pflanzenschutzdienst empfiehlt, über die gesetzlich geforderten Aufzeichnungspflichten hinaus, weitere Aufzeichnungen zum Einsatz von PSM in den o. g. zulässigen Fällen zu führen, um bei einer Kontrolle die Rechtmäßigkeit der Anwendung nachweisen zu können.
Gem. § 4 Abs. 2 der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung können Ausnahmegenehmigungen für den Einsatz von Herbiziden, bestimmten Insektiziden und Rodentiziden in Gebieten mit Bedeutung für den Naturschutz für nachfolgende Fälle gewährt werden:
- Abwendung erheblicher landwirtschaftlicher, forstwirtschaftlicher oder sonstiger wirtschaftlicher Schäden
- Schutz der heimischen Tier- und Pflanzenwelt, insbesondere Schutz vor invasiven Arten
- Gewährleistung der Verkehrssicherheit von Schienenwagen.
Erhebliche Schäden sind im Ackerbau regelmäßig dann gegeben, wenn der drohende Schaden aufgrund der Verbote des § 4 einen gesamtbetrieblichen Schaden von mindestens 15 % beträgt. Hierzu ist der erwartete Erlös der betreffenden Fläche im Schutzgebiet mit dem erwarteten gesamtbetrieblichen Erlös des Pflanzenbaus zu vergleichen.
Die Untere Naturschutzbehörde, wird für die Entscheidung der Genehmigung mit einbezogen.
Für die Antragstellung ist das Formular zu nutzen und im Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum einzureichen. Diese Verwaltungsleistung ist kostenpflichtig. Daher empfiehlt es sich, zunächst mit dem TLLLR, Referat 23 Kontakt aufzunehmen.