Maximilian Skor
TLLLR
Ref. Pflanzenschutz u. Saatgut
99090 Erfurt
Kühnhäuser Straße 101
Tel.: 0361 574198123
Fax: 0361 574198140
NT-Auflagen dienen dem Schutz der Biodiversität auf Rand- und Nachbarflächen. Sie definieren den jeweiligen Abstand zu den Saumstrukturen in Abhängigkeit der verwendeten Düse bei der Applikation. Beispiele dafür sind Hecken, Baumreihen, Gehölze, Waldränder, Feldraine.
Welche NT-Auflagen gibt es?
NT101: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen … mindestens 50 % Abdriftminderung (ADM).
NT102: Abstand 20 m mindestens 75 % ADM
NT103: Abstand 20 m mindestens 90 % ADM
NT107: Abstand 5 m PSM-Verbot, daran anschließend 20 m mindestens 50 % ADM
NT108: Abstand 5 m PSM-Verbot, daran anschließend 20 m mindestens 75 % ADM
NT109: Abstand 5 m PSM-Verbot, daran anschließend 20 m mindestens 90 % ADM
NT112: Abstand 5 m PSM-Verbot
Eine schematische Darstellung der NT-Auflagen vermittelt die unten aufgeführte Anlage 1.
Ausnahmen:
1) Angrenzend landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze >> kein Abstand, keine ADM-Vorgaben
2) Angrenzende Säume kleiner als 3 m >> kein Abstand, keine ADM-Vorgaben
3) Anwendung mit einem tragbaren Gerät >> kein Abstand, keine ADM-Vorgaben
4) Angelegte Säume auf landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Flächen >> bei NT107 bis NT112 kein zusätzlicher 5 m Abstand
5) für Gebiete, in denen ausreichend Kleinstrukturen vorhanden sind: Siehe Verzeichnis regionalisierter Kleinstrukturanteile in Anlage 2
>> bei NT101-NT103: keine ADM-Vorgaben
>> bei NT107-NT112: kein zusätzlicher 5 m Abstand, aber ADM-Vorgaben weiterhin beachten!
Die Bekanntmachung der 9. Ergänzung zur Neufassung des Verzeichnisses regionalisierter Kleinstrukturanteile vom 26.01.2024 (BAnz AT 26.02.2024 B5) erfolgte im Bundesanzeiger mit Datum vom 26.02.2024. Damit ist die Aktualisierung für das Jahr 2024 abgeschlossen. Das Verzeichnis wird zukünftig jährlich im Winter unter Berücksichtigung der Nachmeldung anrechnungsfähiger Strukturen aktualisiert.
Diese Neufassung ist von großer Bedeutung, da sich für einen Teil der landwirtschaftlichen Betriebe die Einstufung der Gemeinden in ihrer Bewirtschaftungsregion zum Teil verändert hat. Bei zugelassenen PSM mit NT-Auflagen, ist die entsprechende Eintragung der Gemeinde zu berücksichtigen, in der die zu behandelnde Fläche (auch in Anteilen) liegt. In Gemeinden, in denen nicht ausreichende Kleinstrukturen vorhanden sind, müssen die o. g. NT-Auflagen (ohne Nutzung von Ausnahme 5), beachtet werden! Entscheidend ist die Einstufung der Gemeinde als Gesamtheit.
Wie erfahre ich, ob meine Fläche den Biotopindex erfüllt/nicht erfüllt?
Variante 1: Sie können die rechtsverbindliche Liste in Anhang 2 nutzen (unsere Empfehlung).
Variante 2: Sie können den Mapviewer des JKI nutzen.