Erhebungen zum Vorkommen neuer Schaderreger
Erhebungen dienen der Feststellung des Status eines Schaderregers in einem bestimmten Gebiet über einen bestimmten Zeitraum und werden risikobasiert durchgeführt. Somit wird ermittelt, ob ein Schadorganismus vorhanden bzw. wie weit er bereits verbreitet ist.
Für gefährliche Schaderreger (Quarantäneschaderreger und neue gefährliche Schaderreger) sind solche Erhebungen durch die Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031 gesetzlich vorgeschrieben.
Ein möglichst frühes Erkennen des Auftretens von gefährlichen Schadorganismen erhöht den Erfolg von Bekämpfungsmaßnahmen und kann eine weitere Ausbreitung verhindern.
Mit Hilfe von Monitorings wird die Wirksamkeit von Bekämpfungsmaßnahmen überprüft.