Für die Einfuhr geregelter Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse aus Drittländern müssen Importeure und die Pflanzenschutzdienste der...
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Ziel pflanzengesundheitlicher Regelungen und Maßnahmen ist es, die Einschleppung gefährlicher Schadorganismen zu verhindern.
Auf der folgenden Internetseite sind die entsprechenden Regelungen zu finden: Betriebe Einfuhr aus Nicht-EU-Staaten - pflanzengesundheit.julius-kuehn.de.
Seit dem 14. Dezember 2019 müssen Importeure und die Pflanzenschutzdienste der Mitgliedstaaten der EU das IT-System TRACES (TRAde Control and Expert System) verwenden.
Nach Antragseingang zur Abfertigung von Importsendungen kontrollieren die Mitarbeiter der Pflanzengesundheit des TLLLR die Einhaltung pflanzengesundheitlicher Regelungen, bevor die Sendungen zur Einfuhr zugelassen und für die weitere Verwendung freigegeben werden.
Sollte es zu Verstößen kommen und ein Befall mit gefährlichen Schadorganismen vorliegen, wird eine Zurückweisung, Behandlung oder Vernichtung der Ware angeordnet.
Bitte beachten Sie, dass die Anträge mindestens 5 Arbeitstage vor dem Import gestellt werden müssen, damit entsprechend der jeweiligen Regelungen Kontrollen und/ oder gegebenenfalls Laboruntersuchungen geplant und durchgeführt werden können.