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Nichtkulturland (§ 12 PflSchG)

Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist auf Freilandflächen nur erlaubt, soweit diese ...

Flächen für die Allgemeinheit

Auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, sollte der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln soweit wie möglich vermieden werden. Personen, die nicht unmittelbar an einer Pflanzenschutzmaßnahme beteiligt sind, sollen vor den möglichen...