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Zulässige Markierungen von Verpackungsholz gemäß ISPM 15 im Land Brandenburg

Allgemeine Grundsätze für das Aufbringen der Markierung:
Erforderliche Inhalte sind nur wie in den Beispielen 1 bis 4 entsprechend § 13 q Absatz 2 der Pflanzenbeschauverordnung anzugeben.
Die Größe, Schriftart und Platzierung der Markierung...

Export von Verpackungsmaterial aus Holz in Drittländer

Mit Verpackungsmaterialien aus Holz, neu oder gebraucht, die beim Transport von Waren aller Art eingesetzt werden, können gefährliche Schadorganismen eingeschleppt und verbreitet werden. Um dieses Risiko zu reduzieren, gelten für den Export in...

Kennzeichnung von Holzverpackungen gemäß IPPC-Standard

Für den internationalen Handel mit Verpackungen aus Vollholz gelten phytosanitäre Anforderungen gemäß ISPM 15.