Allgemeine Grundsätze

Grundsätzliches zum Handel mit Pflanzenschutzmitteln

Bei der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln und bei Erwerb von Pflanzenschutzmitteln ist grundsätzlich zu beachten, dass:
Einhaltung der Anzeigepflicht (§ 24 PflSchG) ,PSM – Händler jeder Art müssen ihre Tätigkeit beim zuständigen...

Leitlinien

Herr Morgenstern

LELF
Abt. Pflanzenschutzdienst
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15236 Frankfurt (Oder)
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