Importanträge von Verpackungsholzsendungen aus Weißrussland
- Ab sofort müssen bei der Pflanzengesundheitskontrolle Land Brandenburg nur noch Importanträge für Sendungen mit Verpackungsholz aus Weißrussland gestellt werden, wenn deren Waren in der vom Julius-Kühn Institut im Bundesanzeiger bekanntgemachten Risikowarenliste aufgeführt sind.
- Diese Waren mit den entsprechenden KN-Codes sind in dem Infoblatt 03/2017 der Pflanzengesundheitskontrolle des Landes Brandenburg nochmals tabellarisch erfasst.
- Die phytosanitäre Importkontrolle von Sendungen mit spezifizierten Waren gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1137 mit Herkunft aus Weißrussland muss beim zuständigen Pflanzenschutzdienst an den EU-Außengrenzen zu Weißrussland in Litauen, Lettland oder Polen beantragt werden.
- Die Praxis hat gezeigt, dass die Pflanzenschutzbehörden in Lettland, Litauen und Polen bei Kontrollen eine Kontrollbescheinigung ausstellen.
- Wenn die Verzollung im ZA Frankfurt (Oder) –Autobahn oder im ZA Forst – Autobahn erfolgt und dem Zollantrag liegt ein Kontrollnachweis des Pflanzenschutzdienstes in Polen, Litauen oder Lettland bei, muss bei Waren der deutschen Risikowarenliste (wie z.B. 2514, 2515, 2516, 7415) die phytosanitäre Importkontrolle nicht nochmals bei der Pflanzengesundheitskontrolle im Land Brandenburg beantragt werden.
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