Die Teilnahme an einer amtlichen bzw. amtlich anerkannten Fort- oder Weiterbildung ist für sachkundige Personen Pflicht um die Sachkunde aufrecht zu erhalten. mehr ...
Nichtamtliche Fortbildungsveranstaltungen zur Pflanzenschutzsachkunde, die in Thüringen durchgeführt werden, müssen grundsätzlich vom TLLLR anerkannt... mehr ...
Sachkundige sind verpflichtet, jeweils innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren ab der erstmaligen Ausstellung eines Sachkundenachweises eine, von der... mehr ...