Spritzen-TÜV
Alle drei Jahre müssen Pflanzenschutzgeräte auf dem Prüfstand beweisen, dass sie die hohen Umwelt- und Sicherheitsauflagen, die bei der Zulassung neuer Geräte gelten, noch erfüllen. Seit 2016 gibt es fast keine Ausnahme bei den prüfpflichtigen Geräten mehr. Alle Pflanzenschutzgeräte im professionellen Einsatz, die nicht komplett von 1 Person getragen werden können, müssen in einem dreijährigen Rhythmus zur Kontrolle vorgeführt werden. Dies Neuerung betrifft vor allem die gärtnerischen Geräte wie z.B. Karrenspritzen, Gießwagen mit separatem Pflanzenschutzgestängen, Nebelgeräte etc. Nach bestandener Prüfung gibt es eine bierdeckelgroße farbige Plakette, an der sofort zu erkennen ist, dass die Spritze fit für den Einsatz ist.
Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf den Seiten des Julius Kühn-Instituts - Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (JKI)
und/oder auf den Seiten der Pflanzenschutzdienste der Länder:
Niedersachsen - Pflanzenschutzgeräte
Nordrhein-Westfalen - Pflanzenschutztechnik