Anwendungsbestimmungen
Anwendungsbestimmungen werden bei der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels vom BVL festgesetzt. Sie müssen in der Gebrauchsanleitung unter einer besonderen Überschrift erscheinen. Das BVL benutzt für die Anwendungsbestimmungen ein Kodiersystem bestehend aus Buchstaben und Ziffern. Dieser Kode wird mit angezeigt. Anwendungsbestimmungen, die nur für bestimmte Indikationen gelten, stehen in den Datenblättern der Anwendungen.
Auflagen
Auflagen werden ebenfalls mit der Zulassung eines Mittels vom BVL erteilt. In den meisten Fällen handelt es sich um Kennzeichnungsauflagen, d.h. es wird verlangt, dass Sicherheitshinweise oder andere Inhalte auf die Packung gedruckt werden. Daneben gibt es Auflagen, die sich nur an den Hersteller richten. Auflagen, die nur für bestimmte Indikationen gelten, stehen in den Datenblättern der Anwendungen.
Die aktuelle Liste aller Anwendungsbestimmungen und Auflagen finden Sie auf den Seiten des BVL