1) Gebrauchsanleitung vollständig lesen und unbedingt einhalten
- Das "Anwendungsgebiet" (Kultur und Schadorganismen)
- Aufwandmenge
- Wartezeit
- Max. Anzahl der Anwendungen
- Spätest möglicher Einsatztermin in der Kultur
- Vor der Mischung von mehreren Pflanzenschutzmitteln bzw. von Pflanzenschutzmitteln mit AHL bzw. Blattdünger technische Mischbarkeit und Pflanzenverträglichkeit klären, Gebrauchsanleitung lesen, Beratung oder Hersteller fragen
- Regel-Wasseraufwandmenge nicht unter 200 l/ha
- Keine Behandlungen über 5 m/sec. Windgeschwindigkeit und bei mehr als 25 °C. Nicht über 8 - 10 km/h schnell fahren, Windmesser vorhanden? Tabelle zur Abschätzung der Windgeschwindigkeit vorhanden?
2) Anwendungsbestimmungen und Auflagen zum Umweltschutz einhalten
a) Zu Gewässern
- 1 Meter Mindestabstand (ab Böschungsoberkante) zu allen Gewässern (auch gelegentlich wasserführenden)
- Permanente und periodische Gewässer als solche selbst einstufen und kartieren
- Mitarbeiter unterweisen, wo Bereiche sind, die besondere Maßnahmen erfordern
- Entweder nur Produkte verwenden, die keine Abstandsauflagen (außer der landesspezifischen von 1 m) zu Gewässern haben, oder produktspezifische Auflagen beachten, z. B. Verwendung abdriftreduzierender Technik (50 %, 75 %, 90 % abdriftreduzierende Düsen und zusätzlich den Druck reduzieren), eventuell zusätzlich produktspezifischen Abstand einhalten
- Bei Produkten, die eine Abschwemmungsauflage (NW 700 ff.) haben, 5 - 20 m bewachsenerRandstreifen unbehandelt lassen, diesen stilllegen oder die ganze Fläche unbehandelt lassen, bis der Kulturpflanzenbestand geschlossen ist. Der 5 - 20 m breite Rand darf aber auch später nicht behandelt werden, lediglich der Rest des Feldes
- In Sonderfällen drainierte Flächen markieren und kartieren
- Notwendigkeit des Einsatzes prüfen oder Ersatzprodukt verwenden.
b) Zu Saumbiotopen
Flächen ermitteln, die an Saumbiotope grenzen, zu denen Auflagen einzuhalten sind (z. B. Naturschutzgebiet, Wald, Feldraine und Hecken, die breiter als 3 m sind und die nicht auf Ackerland angelegt wurden und in Gebieten, die nicht genügend Kleinstrukturen enthalten). Wie dort Auflagen einhalten?
- Geeignete Mittel ohne Auflagen auswählen oder solche, die mit abdriftreduzierender Technik anzuwenden sind (s. Wasserschutz).
- Fläche stilllegen. Stilllegung von nur 5 m breiten Streifen mit GAP-Prämie ist in Vorbereitung.
c) Zu sensiblen Objekten
Zu Hausgärten, Schulen, Kindergärten und empfindlichen Nachbarkulturen aus Gründen der Vermeidung von Schäden bzw. Konflikten einen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten, Windrichtung und Tageszeit beachten.
d) Bienenschutz-VO beachten
Keine Anwendung bienengefährlicher Pflanzenschutzmittel an blühenden Kulturpflanzen, außer Hopfen und Kartoffeln bzw. blühenden Unkräutern in den Beständen. Ferner keine Behandlung, wenn Pflanzen mit Honigtau von Blattläusen behaftet sind. Mischungen von einigen Pflanzenschutzmitteln können dazu führen, dass ihre bienenschonenden Eigenschaften verloren gehen.
e) Nicht landwirtschaftliche, gärtnerische und forstwirtschaftlichen Nutzfläche
Kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (insbesondere Unkrautbekämpfungsmitteln) außerhalb der landwirtschaftlichen, gärtnerischen und forstwirtschaftlichen Nutzfläche, z. B. befestigte und unbefestigte Hofflächen, Feldraine, Gewässerböschungen, aus Artenschutz- und Wasserschutzgründen. Nur dann, wenn andere Methoden nicht zumutbar sind und kein Austrag ins Oberflächengewässer zu erwarten ist, kann ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung beim Pflanzenschutzamt gestellt werden.