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Spritzen-TÜV

Alle drei Jahre müssen Pflanzenschutzgeräte auf dem Prüfstand beweisen, dass sie die hohen Umwelt- und Sicherheitsauflagen, die bei der Zulassung neuer Geräte gelten, noch erfüllen.
Seit dem 30.06.2016 gibt es fast keine Ausnahme bei den...

Hinweise zur Geräteneubeschaffung

Versuchen Sie bei der Anschaffung von Pflanzenschutzgeräten, das Gerät mit einer "Spritzen-TÜV"-Plakette zu kaufen. Hersteller aber auch Händler können Neu- oder Gebrauchtgeräte mit einer gültigen Prüfplakette anbieten.
Neugeräte müssen...