Naturschutzflächen (PflSchAnwV)
Laut PflSchAnwV ist die Anwendung von Herbiziden, bienengefährlichen und bestäubergefährlichen Insektiziden (sowie weiteren Pflanzenschutzmitteln mit bestimmten Wirkstoffen) in Gebieten mit Bedeutung für den Naturschutz grundsätzlich verboten.