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Naturschutzflächen (PflSchAnwV)

Laut PflSchAnwV ist die Anwendung von Herbiziden, bienengefährlichen und bestäubergefährlichen Insektiziden (sowie weiteren Pflanzenschutzmitteln mit bestimmten Wirkstoffen) in Gebieten mit Bedeutung für den Naturschutz grundsätzlich verboten.