Frühlingskreuzkraut auf landwirtschaftlichen Flächen (31.03.25)
Auf landwirtschaftlichen Flächen wird insbesondere in den letzten Jahren die Ausbreitung des Frühlingskreuzkrautes beobachtet.
Es lässt sich gut an seinen auffallend wollig behaarten Blättern und Stängeln erkennen, die im Laufe der Entwicklung verkahlen können. Kontrollieren Sie Ihre Bestände!
Eine Bekämpfung muss schon vor der Blüte erfolgen. Bei hohem Besatz mit Kreuzkräutern wird auch in diesem Jahr wieder die Möglichkeit der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur vorzeitigen Mahd auf nicht-produktiven Flächen (NC 591) gemäß § 3 Absatz 3 GAP-Konditionalitätengesetz durch den Pflanzenschutzdienst bestehen.
Die zugehörigen Antragsformulare (Nummer 36 und 37) finden Sie unter Link Formulare und Anträge | ISIP (Beachten Sie, dass Öko-Regelung 1a Brachen von dieser Ausnahmeregelung ausgenommen sind.)
Weitere Informationen: Hinweis Ackerbau 10/2025
sowie: Fragen und Antworten zu Kreuzkräutern unter: https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/landwirtschaft/pflanzenschutz/faq-kreuzkraeuter/#