Probenahme zur Untersuchung auf phytopathogene Nematoden
Probenahme für Untersuchung auf freilebende Nematoden (Pratylenchus spp. u.a.) und Ditylenchus dispsaci (z.B. in Getreide, Erdbeeren):
Zum Zeitpunkt der Symptomausbildung in Pflanzenbeständen (Herbst oder meist zeitiges Frühjahr bis Schossen der Pflanzen) sind Sammelproben von Boden und Pflanzen im Bereich des Befallsherdes zu entnehmen. Bodenproben sind aus mehreren Einstichen bestehend zu einer Sammelprobe zu vereinigen; sie sind aus dem Herdzentrum, dem Übergangsbereich und dem gesunden Bereich des Pflanzenbestandes zu entnehmen. Je Probe sind ca. 1 kg Boden und 5 – 10 Pflanzen (je nach Entwicklungszustand) in Folientüten verpackt und beschriftet (Herkunft, Probenahmeort „gesund“, „Übergangsbereich“ oder „Herd“) zur Untersuchung einzuliefern.
Probenahme für Untersuchung auf Meloidogyne spp. in (Gemüse)-kulturen (Freiland oder Gewächshäuser):
Für eine Artbestimmung von Meloidogyne spp. sind Pflanzen mit Wurzelgallen am besten geeignet. Es sollten mindestens 3 – 5 Pflanzen mit Wurzelballen vor Austrocknung geschützt zur Untersuchung eingereicht werden.
Zur Ermittlung einer Bodenverseuchung mit Wurzelgallennematoden werden nach der Ernte im Herbst Bodenproben für Biotests entnommen. Dazu sind entweder im Bereich bekannter Befallsnester oder flächendeckend Einstiche in 5 – 20 cm Tiefe mit einem geeigneten Probenahmegerät (z.B. Probenstecher) vorzunehmen. Der Boden von mehreren Einstichen ist zu Sammelproben zu vereinigen. Je Bodenprobe sind für den Biotest mindestens 5 kg Boden erforderlich. Es gibt keine Vorgaben für das Probenahmeraster.
Probenahme in Kartoffelverarbeitungsbetrieben:
Boden von den Anbauflächen können alle Stadien verschiedener Phytonematoden enthalten, wie z.B. Zysten von Kartoffelnematoden (Globodera rostochiensis, G. pallida), Stadien von Wurzelgallennematoden (Meloidogyne spp.) und wandernde Wurzelnematoden (z.B. Pratylenchus spp.). Pülpe oder in Gärung befindliches wasserreiches Material aus der Produktionsstrecke von Stärkefabriken sind nicht geeignet für Nematodenuntersuchungen.
Bodenproben können sein:
- an Knollen anhaftende Erde, entnommen von der Ladefläche der Transporteinheiten (LKW)
- unter einem Zwischenlager anfallende Erdreste
- Erdstoff, der bei der Annahme von Kartoffellieferungen im Silo anfällt
- Bei Reststoffen aus dem Verarbeitungsprozess (z.B. Knollenabrieb) ist darauf zu achten, dass sie sich noch nicht in Gärung befinden.
Ein zügiger und gekühlter Probentransport kann mikrobiologische Abbauprozesse verlangsamen.
Zur Testung von Proben sowohl auf zystenbildende (Spültest) als auch gallenbildende Nematoden (Biotest) sind jeweils ausreichende Bodenmengen zu entnehmen (mindestens 2 kg Boden)
Probenahme zur Untersuchung von Rindenhumus, Kultursubstraten und anhaftender Erde auf Nematoden:
Es gibt keine Vorschrift für die Probenahme, es sollten jedoch folgende Mindestanforderungen erfüllt werden:
Rindenhumus und Kultursubstrate: 10 Einzelproben zu einer Mischprobe von mindestens 1000 ml Boden vereinigen
Pflanzen mit anhaftender Erde: Mischprobe von mindestens 500 ml Boden und Wurzeln mehrerer Pflanzen (z.B. Töpfe)
Probenahme von Erdbeerpflanzen bzw. auf Flächen für einen geplanten Erdbeeranbau:
Erdbeerblattnematoden an Pflanzgut: Für Untersuchungen zur Ausstellung eines Pflanzenpasses werden ca. 25 Pflanzen je Partie benötigt, deren Herzen auf das Vorhandensein von Aphelenchoides besseyi oder anderen parasitären Arten (Aphelenchoides fragariae, A. ritzemabosi) geprüft werden. Es sollten bevorzugt symptomtragende Pflanzen (mit gekräuselten, kleinwüchsigen Blättern) zur Untersuchung eingereicht werden.
Kartoffelzystennematoden (Globodera rostochiensis und G. pallida) in Bodenproben: Die Probenahme erfolgt mindestens 3 Monate vor der geplanten Aufpflanzung getrennt nach Sorten, Vermehrungsstufen bzw. Quartieren. In einem Raster über die Flächen sind mindestens 400 Einstiche a 5 ccm je ha zu entnehmen. Jeweils 50 Einstiche werden zu einer Sammelprobe (250 ccm) vereinigt.
Wandernde Wurzelnematoden (Pratylenchus spp.) bzw. Stock- und Stängelälchen (Ditylenchus dipsaci) in Bodenproben: Die Bodenprobenahme sollte vor einer Pflanzung erfolgen und orientiert sich an der Probenahme für Kartoffelnematoden (400 Einstiche je ha, 5 ccm je Einstich). Sie kann mit einer Untersuchung auf Kartoffelnematoden gemeinsam erfolgen. Dann ist die doppelte Probenmenge (10 ccm) je Einstich zu entnehmen.