was bei Pflanzenschutzmaßnahmen zu beachten ist
Jeder berufliche Verwender / Anwender von Pflanzenschutzmitteln hat seine Pflanzenschutzanwendungen aufzuzeichnen.
Beim Befüllen und Reinigen der Spritzgeräte oder auf anderen Wegen können sie in Grund- oder Oberflächenwasser gelangen.
Pflanzenschutzmittellager sollten regelmäßig aufgeräumt und nicht mehr zugelassene Produkte entsorgt werden, Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ist zu beachten